Nach der Bewilligung und vor Antritt der Rehabilitation
Der Bewilligungsbescheid informiert Sie in erster Linie darüber, dass die Deutsche Rentenversicherung Ihren Antrag auf Reha genehmigt hat und informiert über:
- Namen, Adresse und Ansprechpartner der Rehabilitationseinrichtung,
- den geplanten Aufnahmetermin
- Hinweise zur Übernahme den Kosten für An- und Abreise.
Der Bewilligungsbescheid enthält darüber hinaus wichtige Informationen darüber, was Sie vor Antritt der Reha beachten müssen:
- Informationen zum Übergangsgeld sowie die notwendigen Unterlagen (G510),
- Informationen zur Zuzahlung sowie die notwenigen Unterlagen zur Befreiung von der Zuzahlung (G160/161),
- Belehrung über das Recht auf Widerspruch gegen den Bescheid.
Sobald Sie Ihren Bewilligungsbescheid in den Händen halten, sollten Sie sowohl Ihren Arbeitgeber (Personalabteilung) als auch Ihren Hausarzt und/oder Betriebsarzt darüber informieren, dass Sie eine medizinische Rehabilitation antreten werden.