Reha vor Rente
Eine Reha soll Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit beseitigen und so das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindern oder verzögern. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung haben bei Erfolgsaussicht immer Vorrang gegenüber der Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsminderung.